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Darauf können Sie sich verlassen

Qualität mit Siegel

Das staatliche Bio-Siegel

Seit 1991 regelt eine EU-Verordung, was Bio heißen darf und was nicht. Die wichtigsten Siegel der Bio-Branche sind das staatliche Siegel, die Verbandssiegel der Anbauverbände (Bioland, Demeter, Biokreis, etc.) und die Marken der Mitgliedern.

Die EG-Öko-Verordnung Nr. 2092/91 vom Juni 1991 legt fest, welche Produkte das Bio-Siegel tragen dürfen. Für Obst und Gemüse, die Aufzucht von Tieren und die Verarbeitung von Fleisch und anderen tierischen Produkten gelten detaillierte Bestimmungen, deren Einhaltung durch das staatliche Bio-Siegel bestätigt wird.

Vielen Bio-Bauern sind diese Richtlinien nicht streng genug. So erlaubt die EU-Öko-Verordnung beispielsweise einem Landwirt, parallel konventionelle und biologische Landwirtschaft zu betreiben. Der Einsatz von Antibiotika ist in bestimmten Fällen erlaubt. Diese Zugeständnisse können zu Qualitätseinbußen führen und widersprechen den Grundsätzen der Bio-Bewegung.

Die Siegel der Anbauverbände

Älter und strenger als die EU-Verordnung sind die Bio-Siegel der Anbauverbände und deren Marken: Sie helfen dem Verbraucher bei der Auswahl hochwertiger Bio-Produkte.

Demeter, Bioland, Naturland, Biokreis, Biopark, Gäa, Ecoland und Ecovin setzen mit ihren Siegeln und den Marken ihrer Mitglieder Standards, die über die EU-Verordnung hinausgehen und im Geiste der Bio-Bewegung stehen.

Im SuperBioMarkt finden Sie darum genau diese Auszeichnungen auf Produkten quer durch das Sortiment.

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